Auf Parkplätzen und in Parkhäusern ist eine Markierung nach den gesetzlichen Richtlinien, der RMS und ZTV M, nötig, da hier im
Normalfall die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten.
Wir bieten an:
hochwertige Beschichtungssysteme für sog. „ruhenden
Verkehr“
hoch
abriebresistent mit selbsterklärenden Piktogrammen, sowie Nummerierungen